§1
Wer formvollendet huldvoll winken kann und dazu hübsche pastellfarbene Hütchen und Handtäschchen zu tragen in der Lage ist, darf von uns aus gern Königin werden und Brücken, Kindertagesstättem sowie Autobahnabschnitte einweihen.
§2
Wir würden es allerdings lieber sehen, wenn Einweihungen von Bauten aller Art nicht vor 14 Uhr angesetzt werden
§2.1. Nach der Revolution werden übrigens jegliche Bautätigkeiten vor 14 Uhr 30 verboten sein
§2.2. Falls eine Königin trotzdem gern frühmorgens irgendetwas einweihen möchte, dann darf sie das tun, wenn der einzuweihende Bau in einem abgelegenen Gebiet liegt und sie dazu Hütchen und Handtäschchen trägt, deren Farbgebungen Spätaufsteher beim Frühstück nicht erschrecken. Falls eine Königin lustige Kunststückchen beherrscht, darf sie sie auch bei frühmorgendlichen Einweihungen vorführen, vorausgesetzt, sie sind wirklich lustig. Was lustig ist, entscheidet das noch zu gründende linkshirnextremistische Putzige-Kunststückchen-Kommittee.
§3
Hiermit wird der Gebrauch des Hashtags #RoyalBaby in allen Schreibweisen (dazu gehören auch Buchstabendreher wie RoaylBaby) ab sofort verboten. Zuwiederhandlungen werden nach der Revolution mit sehr langen Aufenthalten in den Erdbeerminen* bestraft.
*plus Fernsehverbot
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vor 11 Monaten
Mein Name ist Raoul Babie. Ich protestiere herzlichst gegen den dritten Abschnitt.
AntwortenLöschenAch was, wir werden einen schönen anderen Namen für Dich finden :-)
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