11.05.2012

Urheberrechtsmanifest

§ 1 Urheber (auch: Auerochsenheber) waren populäre Sportler bei diversen germanischen Stämmen.
§ 1.1. Die Regeln des Urhebens waren einfach: anschleichen, Ur heben, weglaufen.
§ 1.2. In späteren Zeiten wurde der Punkt „weglaufen“ durch „Ur erlegen“ ersetzt. Das trug wesentlich zur Dezimierung der Population bei.
§ 1.3. Das Urheberrecht bestand darin, daß der Urheber die saftigsten Steaks bekam.

§ 2 Da das Ur mittlerweile ausgestorben ist, besitzt das Urheberrecht heute keine Relevanz mehr.
§2.1. Wir verstehen deshalb nicht, warum ein solches Gewese darum gemacht wird.

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