20.09.2012

Das Befreiungsmanifest

Da die Zahl der Gruppen, die laut eigener Aussage zum Ziel haben, Unterdrückte zu befreien, in letzter Zeit stark zugenommen hat und die Gesamtsituation dadurch sehr unübersichtlich geworden ist, sehen wir uns gezwungen, einen Forderungskatalog an alle potenziellen Befreier zu veröffentlichen:

§1. Grundsätzlich darf jeder befreien, wen oder was er will, solange der, die oder das zu Befreiende damit einverstanden ist.

§2. Allerdings darf aufgrund der zu erwartenden Geräuschentwicklungen und Lärmbelästigungen keinesfalls rund um die Uhr befreit werden, sondern grundsätzlich erst ab 14 Uhr Ortszeit. Wer sich an diese Zeitvorgaben nicht hält, gilt als Teil der Frühaufsteherdiktatur und darf somit theoretisch bewaffnet bekämpft werden und muss nach der Revolution in den Erdbeerminen arbeiten.

§3. Wer Leute befreien möchte, muss zuvor seine Ziele klar und deutlich und vor allem: kurz formulieren. Ziele, die mit Arbeit und zwangsweisem Aufstehen zu tun haben, sind jedoch keine Ziele, sondern ungehöriger Unfug, der sich auf der Stelle aufzuhören hat.

§4. Zu Befreiende haben jederzeit das Recht, sich zum Beispiel aufgrund erst später festgestellten ungehörigen Unfugs nicht zu Ende befreien zu lassen und dürfen, bevor sie wieder schlafen gehen, ihre angeblichen Befreier dazu zwingen, ihnen fortan als Kaffee ans Bett-Bringer und Erdbeerkuchen-Kaufengeher zu dienen.

§5. Befreiungsorganisationen, deren Webseiten keinen Katzencontent aufweisen, gelten unabhängig von den dort formulierten Zielen automatisch als ungehöriger Unfug.

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