§1 Botschaften gelten nur dann als gestürmt, wenn sich dazu nicht autorisierte Lebewesen gewaltsam Zutritt verschafft haben
§1.1. Eine Ausnahme bilden Katzen, die grundsätzlich hingehen dürfen wo sie wollen.
§1.1.1. Auch in Botschaften
$1.1.1.2. Botschaften, die Katzenbesuch erhalten, sind verpflichtet, katzenfeindliche Lebewesen für die Dauer der Visite anzuleinen oder wegzusperren.
§1.1.1.2.1 Letzteres gilt auch für Whistleblower
§2 Wer wegen ein paar vor einer Botschaftshaustür herumlungernden Polizisten von Botschaftssturm spricht, schreibt oder schreit, muss zur Strafe ohne Abendessen ins Bett.
§2.1. Wer den Livestream eines Botschaftssturms ankündigt, aber bloß vor der Botschaftshaustür herumlungernde Polizisten zeigt, muss zur Strafe mindestens drei Wochen lang einen Babyschildkröten-Livestream anbieten.
§2.1.1 Alternativ ginge auch irgendwas mit Katzenbabies
§3 Tatsächliche Botschaftsstürmungen dürfen übrigens erst ab 14 Uhr MEZ stattfinden
...
vor 11 Monaten
Das die Sache mit dem eventuell möglichen Botschaftssturm aber offiziell ist und nicht nur ne Rumlunger-Übertreibung, habt ihr schon mitbekommen, oder?
AntwortenLöschenGesetz: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1987/46/section/1
vom Guardian auseinandergenommen: http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2012/aug/16/julian-assange-diplomatic-status-ecuador-embassy
Und das die "zufällige Information" auch von der britischen Botschaft an die Regierung von Ecuador gesandt wurde, ist hoffentlich nicht entgangen...
Warum dieses Gesetz mal geschaffen wurde, steht schön im ehemaligen Nachrichtenmagazin:
www.spiegel.de/politik/ausland/julian-assange-grossbritannien-erwaegt-sturm-der-botschaft-ecuadors-a-850491.html