08.05.2010

Abspack-Manifest

§1 Grundsätzlichkeit der Tanzfreiheit
Grundsätzlich finden auch wir Linkshirnextremist_Innen, dass es jedem frei steht, zu tanzen wie er will, weil auch der Tanz ein Ausdruck der Freiheit der Person ist.

§2 Besonderer Schutz des Abspackens
Das sogenannte "Abspacken" sollte aber unter besonderem Schutz stehen, da es eine besonders freie Form des freien Ausdrucks der Freiheit der Person ist, weil es direkt aus dem Inneren der abspackenden Person stammt und somit in seiner Freiheit besonders frei ist.

§3 Nachgemachtes Abgespacke
Menschen die Menschen nachmachen, die abspacken, drücken damit nicht ihre eigene Individualität aus, sondern haben das Ziel die abspackenden Leute lächerlich zu machen, oder sich auf deren Kosten zu amüsieren. Das lehnen wir ab. Da kann man ja auch gleich Namenswitze machen.

§4 Choreografiertes Abgespacke
Menschen die zwar scheinbar sichtlich abspacken, dies jedoch vorher einstudiert haben, was an uhrwerkartig vorhersehbaren Wiederholungen ersichtlich ist, spacken nicht wirklich ab, sondern tun nur so.
Obwohl es sich hierbei nicht um sogenanntes "nachgemachtes Abgespacke", wie in §3 beschrieben, handelt, sehen wir den Trend zu choreografiertem Abgespacke generell mit Sorge, obwohl auch choreografiertes Abgespacke generell von der Freiheit des Tanzes abgedeckt ist.

§5 Die Notwendigkeit von Rythmus
a.) Es steht jedem Menschen frei, sich auszusuchen ob er sich auf den Beat, die Bassspur, auf den Gesang oder sonst ein Merkmal der Musik, zu der er tanzt, bewegt. Die Ausführung dieser Bewegung unterliegt auch der vollsten Kontrolle der abspackenden Person. Wir Linkshirnextremist_Innen halten es jedoch für wünschenswert, dass der betanzte Teil der Musik auch in den Bewegungen des Abspackenden wiederzuerkennen ist.
b.) Es ist hierbei nicht erforderlich, dass direkt auf den Rythmus getanzt wird, auch der Offbeat-Rythmus erfüllt die Erfordernisse. Ein gewisses Rythmusgefühl sollte in den Bewegungen des abspackenden Tanzenden jedoch erkannt werden können. Immerhin lernt man schon in Grundschulen oder Kindergärten, wie man auf einen Takt klatscht. So schwer sollte das also nicht sein.
c.) Ergibt das rythmusferne Abgespacke eines Tänzers einen gewissen optisch-künstlerischen Gesamteindruck, so ist dies zwar nicht direkt mit dem Gebot der Notwendigkeit des Rythmus, wie in §5a und $5b beschrieben, vereinbar, soll aber doch als besonders individueller Ausdruck der Tanzfreiheit verstanden werden, und ist somit positiv zu betrachten.

§6 Grundkontrolle des eigenen Körpers
Fehlt einem abspackenden Tänzer die Grundkontrolle seines eigenen Körpers beim Abspacken so sehr, dass er ständig Gefahr läuft andere Tänzer unabsichtlich zu verletzen, so sollte er zum Wohl der anderen tanzenden Abspacker davon Abstand nehmen, auf einer vollen Tanzfläche tanzen zu wollen.

§7 Charakterliche Eignung zum Tanzen
a.) Ist ein tanzender Abspacker bei seinem Tanz auf der Tanzfläche vorrangig darauf aus, andere abspackende Tänzer zu verletzen oder zu nerven, muss er als charakterlich ungeeignet zum Tanzen gelten, und sollte der Tanzfläche fernbleiben.
b.) Obwohl z.B. Pogo ein individuellerer Tanzausdruck als z.B. Discofox ist, kann aus ethisch-moralischen Gründen keiner der beiden Tanzstile generell bevorteilt werden. Pogende Leute sollten also besser nur in andere pogende Leute pogen, und nicht die Discofoxler absichtlich umrennen, so sehr diese sie auch nerven mögen.
Pogen die pogenden Leute doch Discofoxler um, gilt §7a.

§8 Alternative Tanzflächennutzung
a.) Die Tanzfläche ist zum Tanzen da, gerne auch zum Abspacken, weil es sich hierbei um eine Unterform des Tanzens handelt. Eine alternative Nutzung ist nicht wünschenswert.
b.) Die Tanzfläche ist nicht dazu gedacht, damit zwei Besoffene, mit Bier und Zigarette in der Hand, sich brüllend darauf zu unterhalten versuchen.
c.) Die Tanzfläche ist nicht dazu gedacht, mit dem Handy zu telefonieren.
d.) Die Tanzfläche ist nicht dazu gedacht, miteinander Sex zu haben. Jedenfalls nicht in den meisten Lokalitäten.
e.) Die Tanzfläche ist nicht dafür gedacht, planlos auf ihr herumzustehen, und "Elfrieeeede!!! Elfrieeeede Wo Bist Du??" zu rufen.


§9 Gogotanzen ist suspekt
a.) Das Tanzen von sogenanntem Gogo betrachten Linkshirnextremist_Innen mit Mißtrauen, da der sogenannte "Tanz von Gogo" als prinzipiell dazu geeignet gelten muss, den Tänzer oder die Tänzerin des Gogo sexuell zu objektifizieren.
b.) Trotzdem ist das freiwillige Tanzen von Gogo natürlich ein Ausdruck der Freiheit des Tanzes der Person, und muss somit erlaubt bleiben.
c.) Kontrolliertes Abspacken eignet sich hervorragend zum Tanzen von Gogo.
d.) Discofox und Pogo eignen sich eher nicht.
e.) Das Tanzen von Gogo in der Gothicszene gewidmeten Tanz- und Abspsacklokalitäten, ist mit sehr vielen stilistischen Fußangeln verbunden, und sollte unterlassen werden. Die extrovertiertesten Exemplare der Gothicszene neigen zu Gogotanz, leider aber auch zu einem Kleidungsstil, der Gogotanz unmöglich macht, oder ihn zumindest dämlich aussehen lässt. Es passen nur eine gewisse Anzahl Reifröcke in einen kleinen Käfig.
f.) Menschen die ein mittleres Gewicht stark überschreiten, sollten nicht auf Boxen oder Tischen tanzen, die nicht dafür ausgelegt sind, mehrere Zentner sich bewegenden Gewichts auch auszuhalten. Oft können diese Personen auf Gogotanzstellen zu ebener Erde ausweichen, und das sollten sie auch tun.

5 Kommentare:

  1. Ich tanze meinen Namen... und das ganze Manifest... Go, go, go - let it spack!

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  2. That's the spirit! :D

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  3. Wie lauten die Verhaltensregeln, wenn ein Gogo-Girl (oder -Boy) versucht, sich in ein pogendes Abspackgewühl zu integrieren? Gibt es da Vorfahrtsregeln?

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  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  5. Ich würd' mal sagen: Sobald versucht wird sich in ein pogendes Abspackgewühl zu integrieren, handelt es sich nicht mehr um Gogo, da Gogo allein oder in kleinen Gruppen getanzt wird, mit dem alleinigen Ziel, daß andere dabei zuschauen.Pogt das Abspackgewühl sowieso schon, und hat der Tänzer die Absicht sich daran zu beteiligen, ist keine weitere Regelung erforderlich.

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