§1 Wir fordern, dass nur noch Leute mit mindestens drei akademischen Graden weiße Kittel tragen dürfen.
§1.1 Gelernten Kranken_innen-Schwester_er, Laboranten_innen und Apotheker_innen sind von dieser Regelung ausgenommen, insofern sie Brillenträger_innen sind, oder wenigstens manchmal im Sommer eine Sonnenbrille tragen.
§1.2 Moderator_innen von sogenannten „populärwissenschaftlichen Magazinen“ in Funk, Fernsehen oder neuartigen Telekommunikationsmedien – oder deren Hiwis (aller Geschlechtervarianten) - ist es nur noch erlaubt lavendelfarbene Kittel zu tragen, die mit lustigen Katzenmotiven bedruckt sind.
§2 In Zukunft dürfen nie zwei oder mehr Fernsehkanäle gleichzeitig sogenannte „populärwissenschaftliche Magazine“ ausstrahlen, damit man immer noch genug Sender hat um wegzuzappen.
§2.1a Punkt zwei soll insgesamt auf der ganzen Welt gelten. Bestimmungen andere Planeten betreffend können in besonderen Zusatzregelungen geregelt werden.
§2.1b Auf dem Mars sollten alle Kittel entweder rot oder grün sein. Grün jedoch nur in Gegenden, die überwiegend von farbenblinden Menschen bewohnt sind.
§2.2 Ausnahmeregelungen können erteilt werden, wenn die gleichzeitig laufenden sogenannten „populärwissenschaftlichen Magazine“ zu 90% Katzencontent enthalten. Den Katzen ist es erlaubt ohne Kittel öffentlich aufzutreten.
§3 „Wie viel kann dieser dicke Mann da von der Pasta/dem Pudding/den Regenwürmern essen“ und „kann man ein Auto über eine Brücke fahren, die nur aus Streichhölzern/Popeln/Regenwürmern besteht“ gelten von nun ab in keinster Weise mehr als wissenschaftlich oder populär.
§4 Die wissenschaftliche Durchleuchtung von Mythen und Sagengestalten im Fernsehen ist unwissenschaftlich, und damit abzulehnen.
§5 Wer einen Fernsehbericht darüber anfertigt, dass es irgendwo spukt, hat dies bei den zuständigen Behörden im Beisein der betreffenden Spukgestalt anzumelden.
§5.1a Es ist der Spukgestalt nicht erlaubt einen Kittel jedweder Farbe oder ein ähnliches Kleidungsstück zu tragen.
§5.1b Mitteleuropäischen Geistern soll es erlaubt sein, das traditionelle Laken mit Löchern für die Augen zu tragen, aber nur aus ethnischen Gründen.
§5.2a Erscheint der bei der Anmeldung des Beitrags nach §5 anwesende Geist oder die Spukgestalt nicht wenigstens für insgesamt 12 Minuten im Filmbericht und nicht mindestens 30 Sekunden am Stück, ist der Filmbericht als nichtig zu erklären, und darf nur im Internet veröffentlicht werden.
§5.2b Die Veröffentlichung im Internet darf jedoch nur unter der Kategorie „Mein schönstes Urlaubserlebnis“ stattfinden, der Beitrag muss mit „Tante Olgas Käsekuchen“ getagt sein, um Verwirrung zu vermeiden.
§6 Alle unter §5 geforderten Forderungen werden hiermit zurückgenommen.
§6.1 Außer §5.2b, der immer noch irgendwie sinnvoll erscheint.
§7 Die letzte Seite der BILD-Zeitung wird hiermit verboten.
§8 Dieses Manifest ist unter CC-Lizenz entstanden, und darf auch von anderen Organisationen gefordert werden.
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