04.02.2011

Religionsmanifest

§1 Im linkshirnextremistischen sowie im Sinne des friedlichen konfessionellen Miteinanders sind Aufstände, Umstürze und Revolutionen aufs Schärfste zu begrüßen, die nach dem Freitagsgebet beginnen.
§1.1 Denn das gibt Andersgläubigen und Atheisten die Möglichkeit, ausgeschlafen zum Aufruhr zu erscheinen.

02.02.2011

Weltuntergangsmanifest

§1 Weltuntergänge können in den Bürozeiten zwischen 9.00-16.00 Uhr bei den zuständigen Behörden angemeldet werden (Formblatt 42/08πε-314 verwenden).
§1.1 Die Anmeldefrist darf vier Wochen (in dringenden Fällen drei Wochen, siehe Formblatt 42/08πε-314, Punkt 7.2.5 a) nicht unterschreiten.
§1.1.1 Die Massenmedien sind gesondert von dieser Regelung ein halbes Jahr im Voraus zu informieren, um den Programmverantwortlichen ausreichend Zeit für die Entscheidung zu geben, ob der betreffende Weltuntergang eine Unterbrechung des geordneten Sendebetriebs rechtfertigt.
§1.2 Die Anmeldung des Weltuntergangs erlangt durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Gültigkeit.
§1.3 Für eventuelle Schäden haftet der Anmelder.

§2 Ein Weltuntergang ohne Beteiligung von Aliens, mysteriösen Prophezeihungen, jeder Menge Special Effects und/oder Wolfgang Emmerich kann nicht als ordnungsgemäßer Weltuntergang anerkannt werden.
§2.1 Epidemien von Hühnersuppen- und Schweinebratengrippe können als Ausnahmefall gemäß Formblatt 42/08πε-314, Punkt 8.3 e) berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands eingehalten werden.
§2.2 Im Fall von Weltuntergängen weltweiten Ausmaßes (beispielsweise IPcalypse, Googledown, Twitterdown und Facebookdown) ist die zuständige UNO-Sonderkommission zu informieren.

§3 Aus Rücksicht auf das Schlafbedürfnis der Anwohner dürfen Weltuntergänge nur an Wochentagen in den Zeiten zwischen 12.00 – 17.00 Uhr durchgeführt werden.

§4 Für Apokalyptische Reiter gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.

§5 Der beste Aussichtspunkt für Weltunter- und -aufgänge ist der Mond.